Honorar

Infogespräch (telefonisch)

– kostenfrei

Ausführliche Erstanamnese nach TCM inkl. Erstuntersuchung (ca. 1,5h)

– 120,00 €
Der Ersttermin dient ausschließlich der Anamnese- und Befunderhebung. Behandlungen folgen in weiteren Terminen

Behandlungstermin

Eine Akupunktursitzung, inkl. kurzem Vorgespräch, unabhängig von der Anzahl der verwendeten Nadeln:
– 50,00 €
Kommen weitere Verfahren hinzu, wird das Honorar entsprechend angepasst.
 
In der Regel beläuft sich mein Honorar für eine Behandlung von 1 Stunde zwischen 50,00€ und 80,00 €.
Dies ist abhängig vom Aufwand und Umfang der eingesetzten Verfahren.

Kostenübernahme 

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  • Als Heilpraktiker nehme ich nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
  • Sie erhalten von mir die Rechnung für die Behandlung(en) entweder nach jedem Termin oder monatlich als Sammelrechnung. Sie begleichen die Rechnung bequem per Überweisung.
    Kein Bargeld | Keine EC-Karten Zahlung

  • Über die zu erwartenden Behandlungskosten informiere ich Sie selbstverständlich vor Behandlungsbeginn.

  • Soziales Honorar: Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder sonstigen Benachteiligungen (Rente, ALG) gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen bzw. nach persönlichem Gespräch möglich.

  • Die Behandlungskosten werden in aller Regel, abhängig vom jeweiligen Tarif, von privaten Krankenversicherungen übernommen. Auch privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte PatientInnen können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
    Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
  • Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt.
  • Die GebüH ist lediglich eine statistische Erhebung aus dem Jahr 1985 und somit keine bindende Preisvorschrift. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.

  • Als Heilpraktiker nehme ich nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
  • Sie erhalten von mir die Rechnung für die Behandlung(en) entweder nach jedem Termin oder monatlich als Sammelrechnung. Sie begleichen die Rechnung bequem per Überweisung.
    Kein Bargeld | Keine EC-Karten Zahlung

  • Über die zu erwartenden Behandlungskosten informiere ich Sie selbstverständlich vor Behandlungsbeginn.

  • Soziales Honorar: Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder sonstigen Benachteiligungen (Rente, ALG) gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen bzw. nach persönlichem Gespräch möglich.

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